Schadensarten

Kfz Kaskoschaden - 
Sie tragen am Unfall Schuld


Die Versicherung hat in diesem Fall ein sogenanntes "Weisungsrecht" und sendet Ihren eigenen Gutachter. Im Kaskofall empfiehlt es sich sehr selten einen eigenen Gutachter zu beauftragen, da Sie die Kosten selber tragen müssen.

Kfz Haftpflichtschaden - 
Sie tragen am Unfall keine Schuld


Im Haftpflichtfall wählen und beauftragen Sie einen Gutachter, die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung trägt hierfür die Kosten. (Achtung bei *Bagatellschäden, hier kann es zu einer anderen Regelung kommen)
Kfz Haftpflichtschaden | 
Kfz Kaskoschaden - 
Sie tragen am Unfall eine Teilschuld
Sie können einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen, die Kosten werden über die Abrechnung nach Quotenvorrecht gedeckt. (Achtung bei *Bagatellschäden, hier kann es zu einer anderen Regelung kommen)
*Erläuterung Bagatellschäden: lt. Definition des BGH handelt es sich um einen Bagatellschaden, wenn nur geringfügige, oberflächliche und äußere (Lack-) Schäden vorliegen, allerdings keine anderen Schäden z.B. Blechschäden vorhanden sind. Zudem muss für den Geschädigten zweifelsfrei ersichtlich sein, dass der eingetretene Schaden an seinem Fahrzeug nur ein oberflächlicher Lackschaden ist oder der Schaden eindeutig unter 700,-- € liegt.
Ein Kfz-Schadensgutachten ist nur dann nicht notwendig und wird von der gegnerischen Kfz-Versicherung nicht erstattet, wenn ein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt.

Sollte nach Besichtigung Ihres Fahrzeuges durch unseren Sachverständigen herausstellen, dass es sich hierbei um einen Bagatellschaden handelt, fallen keine Kosten für Sie an!

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